(djd/pt). Ein Fluglotsenstreik mitten in der Ferienzeit kann Zehntausenden von Passagieren den Start in den Urlaub vermiesen. Betroffene stehen vor vielen Fragen. An wen können sie sich wenden? „Für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft der erste Ansprechpartner, bei Pauschalreisen sollte zuerst der Reiseveranstalter kontaktiert werden“, erläutert Holger Friedrich, Reiseexperte des Portals www.fluege.de. Er klärt verhinderte Reisende über ihre Rechte auf: „Flüge, die wegen eines Streiks gestrichen wurden, können storniert werden. Die Reisenden erhalten ihr Geld zurück beziehungsweise haben Anspruch auf einen späteren Flug.“ Nach der EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 bestehe in Abhängigkeit von der Streckenlänge und der Wartezeit gegebenenfalls auch Anspruch auf Betreuungsleistungen wie das Führen von Telefonaten, auf Getränke, Mahlzeiten und unter Umständen sogar eine Hotelübernachtung.
Quelle: djd/thx/www.fluege.de
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