Bayern in Fakten:
Lage: Südostdeutschland
Größe: 70.546 qkm
Einwohner: 11,921 Millionen
Hauptstadt: München
Die offizielle Homepage des Landes: www.bayern.de
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Bayern bildet – mit Baden-Württemberg – den Süden Deutschlands und grenzt außerhalb von Deutschland an Österreich und die Tschechische Republik, innerhalb an Thüringen, Sachsen, Hessen und Baden-Württemberg. Der Freistaat ist der Fläche nach das größte, der Einwohnerzahl nach das zweitgrößte Bundesland Deutschlands, gehört jedoch zu einem der dünner besiedelten.
Die Geschichte Bayerns
Ursprünglich war die Region “Bayern” von Kelten und Römern besiedelt worden, im 5. und 6. Jahrhundert nach Christus jedoch kamen Bajuwaren aus dem Osten (vermutlich aus Böhmen) in die Region von Alpen, Donau und Lech und wurden dort seßhaft.
Mit der Übernahme der Organisation der bayerischen Kirche durch Bonifatius in den Jahren 738 und 739 entstanden die Bistümer Salzburg, Freising, Regensburg, Passau und Eichstätt. 788 macht Karl der Große Bayern zu einem Teil des Frankenreichs.
Schließlich erhält Otto von Wittelsbach das Herzogtum Bayern 1180 als Lehen. In den folgenden zweihundert Jahren wird das Gebiet aufgeteilt und erst 1505 wieder vereinigt.
1632 dringen die Schweden im Verlauf des Dreißigjährigen Kriegs in das Gebiet vor, 1704 folgt die Besetzung durch die Österreicher während des spanischen Erbfolgekrieges.
1805 wird das Kurfürstentum Bayern durch Napoleon zum Königreich erhoben mit Maximilian I. Joseph als ersten Souverän. Unter der Regentschaft von Ludwig I. (1825 – 1848) wird München zur klassizistischen Kunststadt, unter Ludwig II. (der “Märchenkönig” 1864 – 1886) tritt Bayern 1871 dem Deutschen Kaiserreich bei.
1918 beendet die Novemberrevolution die Wittelsbacher Herrschaft, im folgenden Jahr erlebt die Räterepublik einen blutigen Bürgerkrieg. Nach dem Ende des zweiten Weltkriegs 1945 ist Bayern Teil der amerikanischen Besatzungszone und Austragungsort der so genannten “Nürnberger Prozesse” gegen führende Nazigrößen. 1946 erhält der “Freistaat Bayern” seine neue Landesverfassung als Bundesland im neuen, föderalistischen System der Bundesrepublik Deutschland.