„Ein Mann wollte seine Schuhe anzünden – und seither dürfen wir alle Barfuß über den Flughafen laufen!“
(Mac Taylor in „CSI: NY“)
Kaum ein anderes Verkehrsmittel hat den Planet Erde so verändert, wie das Flugzeug. Entfernungen, die früher nur mit großen Zeitaufwand zu überbrücken waren, können heute in wenigen Stunden überwunden werden. Die Menschen sind näher zusammengerückt.
Doch leider hat das auch seine negativen Aspekte. Wenn man den Tag „11. September“ benennt, muss man keine Jahreszahl mehr anfügen, um zu erklären, welchen man meint: natürlich den 11. September 2001, als zwei Linienflugzeuge in die Türme des World Trade Center gesteuert wurden, die kurz darauf einstürzten. Seit diesem Datum hat eine Paranoia um sich gegriffen, die dazu führte, dass die Vorschriften, die das Gepäck auf Flugreisen und Personenkontrollen betrifft, verschärft wurden. Nachdem Terroristen versuchten, Flüssigsprengstoff an Bord eines Flugzeugs zu bringen, wurden die Vorschriften nochmals angezogen.
Zum Flughafen kommen
Die großen Flughäfen besitzen in der Regel eine gute Anbindung, was den Verkehr betrifft. Wie Sie den Flughafen erreichen, hängt davon ab, zu welcher Tageszeit Sie fliegen und was genau Sie gebucht haben.
Mit der Bahn
Bei vielen Pauschalreisen ist ein so genanntes „Zug-zum-Flug-Ticket“ inbegriffen. Das heißt, Sie können mit der Bahn zu Ihrem Flughafen fahren, ohne extra dafür zu zahlen, und nach dem Urlaub auch wieder zurück. Allerdings ist dieses Ticket mit Einschränkungen versehen, so dürfen Sie die Reise nicht unterbrechen, Sie müssen den direkten Weg zwischen Wohnort und Flughafen nehmen und dürfen frühestens einen Tag vor dem Flug fahren.
Doch auch wenn dieses Ticket nicht eingeschlossen ist, kann es praktisch sein, mit dem Zug zum Flughafen zu fahren. Die Vorteile liegen auf der Hand, man braucht keinen Parkplatz am Flughafen zu zahlen und weiß, wo das eigene Auto steht: zu Hause. Die Bahn bietet mittlerweile mehrere verbilligte Arten von Tickets an, die man allerdings rechtzeitig vor Reiseantritt buchen muss.
Mit dem eigenen Auto
Das eigene Auto bietet natürlich höchste Flexibilität. Leider gibt es viele Landstriche, die suboptimal ausgebaut sind, was das Zugfahren betrifft, sei es, dass man eine weite Strecke zum nächsten Bahnhof zurücklegen muss oder aufgrund des Streckenverlaufs eine Fahrt zum Flughafen nur auf Umwegen möglich ist und daher Zeit kostet.
Wer mit dem eigenen Auto zum Flughafen reist, sollte sich vorher über Parkmöglichkeiten informieren. Natürlich bieten die Flughäfen eigene Parkplätze an, doch diese sind in der Regel nicht sehr günstig. Diesen Umstand haben sich Firmen zunutze gemacht, die Parkpläze in der Nähe günstiger anbieten, oftmals sogar mit im Preis inbegriffenen Shuttle-Service zum Flughafen. Darauf sollte man bei der Anbietersuche achten, genauso darauf, wie das Auto untergebracht ist und welche Sicherheit der jeweilige Anbieter hat.
Am Flughafen übernachten
Am Flughafen übernachten ist dann zu empfehlen, wenn der Flug relativ früh geht, so dass man mitten in der Nacht aufstehen müsste. In der Nähe von Flughäfen gibt es genügend Hotels, so dass man eine gute Auswahl hat. Auch hier gibt es Hotels, die einen Shuttleservice anbieten.
Flughafentransfer am Urlaubsort
Der Flughafentransfer am Urlaubsort wird in der Regel vom Reiseveranstalter organisiert (bitte dort nachfragen). Sollte das nicht der Fall sein, sollten Sie sich rechtzeitig erkundigen, mit welchen Mitteln Sie vom Flughafen zu Ihrem Urlaubsdomizil und zurück kommen.
Auf dem Flughafen
Moderne Flughäfen entsprechender Größe beherbergen verschiedene Einrichtungen, die einem Reisenden vor dem Abflug nützlich sein können. Neben Restaurants für den letzten Snack sind das vor allem Banken und Geschäfte. In den Geschäften können letzte Artikel erworben werden, die man möglicherweise vergessen hat einzupacken.
Check-In
Beim Check-In wird Ihnen am Schalter Ihrer Fluglinie Ihr endgültiger Sitzplatz im Flugzeug zugewiesen, außerdem geben Sie das Gepäck auf, das Sie nicht als Handgepäck mitnehmen. Der Check-In beginnt in der Regel zwei Stunden vor dem Abflug. Informieren Sie sich darüber aber bei Ihrer Fluggesellschaft. Da die Prozedur etwas Zeit beansprucht, ist es ratsam, möglichst frühzeitig dort zu sein.
Zum Check-In wird Ihr Flugticket und der Reisepass oder Personalausweis benötigt. Bei der Zuweisung des Sitzplatzes können Sie, vorausgesetzt, es sind noch entsprechende Plätze frei, Wünsche vorbringen, also ob Sie lieber am Fenster oder am Gang sitzen. Wenn Sie etwas mehr Beinfreiheit haben wollen, fragen Sie nach der Sitzreihe beim Notausstieg. Sie können hier zwar die Sitzlehne nicht verstellen, aber dafür ist der Abstand zu den Vordersitzen weiter.
Für aufgegebenes Gepäck gilt eine Gewichtsbeschränkung, die jede Fluglinie individuell festlegt. Meistens liegt diese Beschränkung bei 18 bis 20 Kilogramm, Sie sollten sich aber vor dem Flug bei Ihrer Fluglinie informieren, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Jedes Kilo über der Obergrenze kostet extra (Extragewicht braucht mehr Treibstoff) und wird direkt am Schalter kassiert.
Im Gepäck dürfen grundsätzlich keine Dinge mitgenommen werden, die gefährlich werden können, wie etwa unter Druck stehende Gasbehälter, Schusswaffen oder Spreng- bzw. Zündstoff enthaltende Gegenstände, zum Beispiel Feuerwerkskörper. Falls Sie sich unsicher sein sollten, ob Sie etwas mitnehmen dürfen, sollten Sie sich an Ihre Fluggesellschaft wenden. Sollte in Ihrem Gepäck etwas gefunden werden, das den Vorschriften nicht entspricht, wird Ihr Gepäck nicht an Bord genommen. Das heißt, Sie müssen den fraglichen Gegenstand aus dem Gepäck nehmen und unter Umständen wegwerfen.
Sie erhalten am Ende des Check-Ins Ihre Bordkarte, auf der Gate- und Sitzplatznummer vermerkt sind, sowie das Flugticket mit dem Nachweis für Ihr aufgegebenes Gepäck.
Manche Fluglinien bieten auch Check-In-Automaten oder den so genannten „Vorabend-Check-In“ an. Was Ihre Fluglinie anbietet, erfahren Sie bei selbiger.
Sicherheitskontrollen
Sie sollten etwa dreißig Minuten an Ihrem Flugsteig – Gate – sein, bevor der Einstieg, das so genannte „Boarding“ beginnt. Das heißt, sie sollten Zeit einplanen für die Sicherheitskontrollen, die vorher notwendig werden. Dabei werden Sie durch einen Metalldetektor geschickt, während Ihr Handgepäck mit einen Röntgengerät durchleuchtet wird.
Im Handgepäck an Bord eines Flugzeugs darf sich nichts mehr befinden, das in irgendeiner Form als Waffe gebraucht werden könnte. Darunter fallen hauptsächlich spitze Gegenstände, Scheren, Nagelfeilen und dergleichen. Außerdem dürfen Sie nur noch 100 Milliliter Flüssigkeit mitnehmen, die zudem in einem verschließbaren, durchsichtigen Plastikbeutel verpackt sein muss, der maximal 1 Liter Inhalt haben darf. Es reicht nicht, diesen Beutel mit einem Gummiband zu verschließen, er muss „verschließbar“ sein. Als „Flüssigkeit“ zählen solche Dinge wie Getränke, Haargel, Zahnpasta, Cremes, Deodorants, Sonnenlotion, Öle, Rasierschaum, aber auch Lippenstift, Feuchtigkeitstücher, Honig, andere Brotaufstriche und Suppen (!). Ob etwas eine „Flüssigkeit“ ist, entscheidet in strittigen Fällen die Bundespolizei vor Ort.
Erlaubt sind Artikel, die im Duty-Free-Shop erworben wurden, Babynahrung (auch Milch oder Säfte) für mitreisende Babys und Kleinkinder sowie Medikamente. Bei letzteren kann es allerdings sein, dass der Fluggast zum Beispiel über ein ärtzliches Attest nachweisen muss, dass er die Medikament benötigt.
Bei Duty-Free-Artikeln gibt es zudem Einschränkungen, da beispielsweise die USA auch hier Restriktionen haben. Aktuellste Informationen über Vorschriften das Handgepäck betreffend erfahren Sie auf der Webseite ihres Flughafens.
Für die Untersuchung mit dem Metalldetektor sollen Sie sämtliche Gegenstände aus Metall, die sich bei sich tragen (Geld im Geldbeutel, Schlüssel und ähnliches) aus den Taschen holen und in eine der bereitgestellten Schalen legen, genauso sollten Sie Jacken und ähnliche Kleidungsstücke in einen Korb ablegen. Alles das wird ebenfalls durch das Röntgengerät geschickt.
Sollte der Metalldetektor bei Ihnen anschlagen, werden Sie nochmals von einem Sicherheitsbeamten mit einem Handgerät untersucht. Dies ist ungefährlich und in der Regel – Ihre Kooperation vorausgesetzt – schnell erledigt. Und kooperativ sollten Sie sein, denn anders kommen Sie nicht an Bord des Flugzeugs.
Falls Sie Gegenstände wie Laptops, Foto- oder Filmkameras dabei haben, rechnen Sie damit, dass diese gründlich kontrolliert werden. Für Fotokameras, die noch mit herkömmlichen Filmen arbeiten, gab es früher Filmtaschen mit Bleieinlage, da es vorkommen konnte, dass die Strahlen des Röntgengeräts die Filme beschädigten. Laut Auskunft der Flughäfen ist das bei modernen Geräten nicht mehr der Fall, so dass man da keine Angst haben muss. Sollten Sie Herzschrittmacher-Patient sein, sagen Sie das bitte dem Sicherheitspersonal vor der Kontrolle.
Boarding
Nachdem Sie die Sicherheitskontrollen hinter sich gebracht haben, befinden Sie sich nun in dem Bereich, der international als „Boarding Zone“ bezeichnet wird. Hier finden Sie die so genannten „Duty Free Shops“, in denen Sie bei Ausreise nach außerhalb der Europäischen Union Waren zoll- und steuerfrei einkaufen können. Außerdem finden sich hier noch Cafés und Bars, wo Sie sich die Zeit bis zum Abflug verkürzen können.
Etwa dreißig Minuten vor dem Boarding sollten Sie sich an Ihrem Flugsteig oder Gate befinden. Die Nummer Ihres Gates erfahren Sie von Ihrer Bordkarte. Wenn das Boarding beginnt, zeigen Sie die Bordkarte vor. Diese wird dann geteilt, Sie erhalten nur einen Abschnitt zurück, den Rest behält die Fluggesellschaft als Nachweis. Danach können Sie an Bord Ihres Flugzeugs, sei es über einen so genannten „Finger“ (einen flexiblen, fahrbaren Gang, der direkt an die Flugzeugtür andockt) oder indem Sie mit einem Bus auf das Flugfeld gebracht werden. In letzterem Fall haben Sie zwei Einstiegsmöglichkeiten, vorn und hinten. Sollte sich Ihr Sitzplatz in Reihe 1 bis 14 befinden, ist es ratsam, vorne einzusteigen, bei Sitzplätzen ab Reihe 15 vom hinteren. Es kann sein, dass Sie Ihre Fluggesellschaft auf derartiges mit Durchsagen aufmerksam macht.
Die Sitzreihen sind durchnummeriert, wobei die Reihe 13 in der Regel ausgelassen wird (wegen dem Unglück, das man der „13“ gerne nachsagt). Die Sitze in einer Reihe sind mit Buchstaben versehen. Befinden sich sechs Sitze in einer Reihe, so sind A und F die Fensterplätze, C und D am Gang.
Für den Flug erhalten Sie vor dem Start noch Sicherheitshinweise. Bitte beachten Sie diese und folgen Sie den Anweisungen des Kabinenpersonals.
Nach der Landung
Nach der Landung am Zielort – sei es auf dem Flug in den Urlaub oder wieder zurück – müssen Sie unter Umständen durch die Passkontrolle. Das ist bei allen Reisen von oder in Staaten der Fall, die nicht das „Schengen-Abkommen“ unterzeichnet haben.
Bei Ankunft in Ihrem Urlaubsland benötigen Sie zudem möglicherweise ein Visum, das in Ihren Reisepass geklebt wird. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, ist die Gebühr für das Visum in der Regel inklusive. In dem Fall werden Sie von einem Vertreter Ihres Reiseveranstalters erwartet und zum entsprechenden Schalter gebracht.
Ist das nicht der Fall, müssen Sie für Ihr Visum selbst sorgen und die Gebühr direkt entrichten. Ob das so ist, erfahren Sie bei Ihrem Reiseveranstalter.
Nach den Kontrollen kommen Sie den Bereich, an dem Sie Ihr Gepäck zurück erhalten. Auf einer Anzeigetafel erfahren Sie, an welchem Band („Belt“) das Gepäck für Ihren Flug ausgeladen wird. Nachdem Sie sich dorthin begeben haben, heißt es warten. Irgendwann wird Ihr Koffer auf dem Band angefahren kommen. Falls nicht, müssen Sie sich an das Flughafenpersonal wenden.
Nachdem Sie Ihr Gepäck haben, wartet gegebenenfalls die letzte Kontrolle auf Sie: der Zoll. Wenn Sie aus dem „nicht-Schengen“-Ausland zurück kommen, gelten besondere Vorschriften bezüglich der Einfuhr von vor Ort gekaufter Waren. So dürfen Sie nur gekaufte Waren bis zu einem bestimmten Betrag, Tabakwaren oder Alkohol nur bis zu einer bestimmten Menge einführen. Die aktuellen Bestimmungen finden Sie auf der Webseite vom deutschen Zoll hier. Sollten Sie versuchen, Waren über den entsprechenden Werten oder Mengen in Deutschland einzuführen, wartet neben der Nachzahlung des Einfuhrzolls auch eine empfindliche Strafe auf Sie.
Bestimmte Waren dürfen gar nicht eingeführt werden, etwa wenn es sich um geschützte Tierarten handelt. In dem Fall wird Ihr Gepäck vor Ort beschlagnahmt und Sie müssen mit einer Anzeige rechnen.
Wie immer gilt: Wenn Sie sich über etwas unsicher sind, erkundigen Sie sich vorher beim Flughafen oder Ihrer Fluggesellschaft. Dies ist sowieso empfehlenswert, denn es kann sein, dass sich Vorschriften kurzfristig aufgrund irgendwelcher Vorkommnisse ändern. Insofern kann diese Seite nur eine Hilfe sein, wir übernehmen keine Gewähr für die Aktualität oder Gültigkeit der gemachten Angaben.
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