Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 12 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet, vor allem, wenn es um Reisen, Ausflüge und Veranstaltungen geht. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

Viele Reisende haben es sehr zu ihrem Leidwesen bereits einmal erfahren müssen: eine Reise ist nicht so wie sie geplant war, das Hotel nicht fertig, der Strand weiter weg als im Prospekt stand, die Umgebung laut und… und.. und..

Doch wann ist eine Forderung auf Rückerstattung an den Reiseveranstalter berechtigt – und mit wieviel Rückerstattung kann man rechnen? Und was muss man beim Erstellen der Forderung beachten?

Die Anwaltskanzlei Narewski hat eine Infografik erstellt, Klarheit bringen soll:


Ihre Reiserechte