Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 15 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet, vor allem, wenn es um Reisen, Ausflüge und Veranstaltungen geht. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

Immer noch gibt es unter den deutschen Touristen Vewirrung über den Unterschied zwischen „Reisewarnungen“ und „Reise- und Sicherheitshinweisen“ und was welche Konsequenzen hat. Wir haben vor, in Zukunft – soweit keine Artikelreihe dem entgegen steht – den Freitag zum Tag für die Reisehinweise zu machen. Wir wollen uns dabei an aktuellen Ereignissen orientieren, soweit das möglich und nötig ist. Deswegen heute nochmal der Hinweis darauf, was genau eine Reisewarnung ist, was ein Reisehinweis und was ein Sicherheitshinweis, und was daraus folgt.

Was ist denn mit Krisengebieten? Kann man denn überall hinfahren? Die Antwort lautet wie die vom berühmten „Radio Eriwan“: Im Prinzip ja. Natürlich, wenn Sie eine Hinreise organisiert bekommen, dürfen Sie theoretisch überall hinfahren. Nur die Frage ist, ob sie dort auch ankommen. Eine Reisewarnung ist grundsätzlich kein Verbot, ein bestimmtes Ziel anzusteuern. Nur erklärt Ihnen die Reisewarnung sehr drastisch, was Ihnen passieren kann, wenn Sie diese nicht beachten. Und sollte Ihnen etwas passieren, sind Sie für die Konsequenzen letztlich selbst verantwortlich. Zwar wird man Ihnen von offizieller Seite aus auch helfen, aber Sie erhalten dann eine Rechnung für die Bemühungen, zum Beispiel, wenn Sie entführt wurden und ein Unterhändler für Ihre Freiheit verhandelt hat.

Wann berechtigt eine Reisewarnung zum kostenlosen Stornieren oder Umbuchen einer Reise? Grundsätzlich berechtigt eine Reisewarnung eigentlich nur auf Umwegen zur kostenlosen Stornierung oder Umbuchung, nämlich weil die Ereignisse, die zum Aussprechen der Reisewarnung führen, von Gerichten als „höhere Gewalt“ anerkannt werden, die ein Reisender nicht zu verantworten hat. Und das gilt nur dann, wenn die Reisewarnung zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht bestanden hat. Buchen Sie einen Urlaub in einem Gebiet, für das bereits eine Reisewarnung besteht, wird davon ausgegangen, dass Sie sich informiert haben. Ein nachträgliches Berufen auf die Reisewarnung ist dann nicht möglich, respektive, Sie können es versuchen, aber ob sich Ihr Veranstalter darauf einlässt, bleibt ihm überlassen. Aber Vorsicht: Auch wenn eine Reisewarnung nach ihrer Buchung ausgesprochen wird, kann es sein, dass sich ein Reiseveranstalter querstellt. Dann müssen Sie Ihre Ansprüche auf dem rechtlichen Weg geltend machen.

Was muss ich machen, wenn während meines Urlaubs ein Fall eintritt, der das Auswärtige Amt dazu veranlasst, für mein Reiseziel eine Reisewarnung auszusprechen, während ich dort bin? Eine Reisewarnung ist nicht nur eine Warnung davor, in ein Land oder Gebiet nicht einzureisen, es ist gleichzeitig auch noch eine Aufforderung an alle dort befindlichen deutschen Staatsbürger, unverzüglich auszureisen. Nehmen Sie in dem Fall Kontakt mit der jeweiligen Niederlassung der Bundesrepublik Deutschland auf. Dort kann man Ihnen weiterhelfen.

Wann wird überhaupt eine Reisewarnung ausgesprochen? In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei Kriegen, großen Naturkatastrophen, Unruhen oder wenn das Auswärtige Amt der Ansicht ist, die Behörden und Staatskräfte vor Ort sind nicht in der Lage, für die Sicherheit ausländischer Besucher zu garantieren. Konkrete Reisewarnungen bestehen zum Beispiel für den Irak und Afghanistan; für den Iran als Nachbarland des Irak gelten nur Sicherheitshinweise.

Welche Konsequenz haben Sicherheitshinweise für die Buchung meiner Reise? Kurz gesagt: Keine. Ein Reiseveranstalter ist nicht gezwungen, aufgrund eines Reise- oder Sicherheitshinweises eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung einer Reise anzubieten, die Gerichte erkennen das auch nicht als „höhere Gewalt“ an. Sicherheitshinweise sind zumeist auf Örtlichkeiten oder Situationen beschränkt.

Was genau ist eine Teilreisewarnung? Das bedeutet, dass nicht grundsätzlich vor der Reise in ein bestimmtes Land gewarnt wird, aber davor, bestimmte Regionen dieses Landes zu besuchen. So ein Fall ist beispielsweise Pakistan. Es wird nicht grundsätzlich vor Reisen nach Pakistan gewarnt, aber vor Reisen in das Grenzgebiet zu Afghanistan, wo eine erhöhte Entführungsgefahr besteht.

Welcher Quelle ist für eine Reisewarnung oder für Sicherheitshinweise zu vertrauen? Grundsätzlich ist als Quelle nur dem Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland zu vertrauen. Wenn Sie irgendwo (auch in diesem Blog) lesen, dass es für ihr mögliches Reiseziel Hinweise oder Warnungen gibt, sollten Sie das unbedingt mit den offiziellen Informationen des Auswärtigen Amtes abgleichen. Das können Sie auf der Länderinfoseite der Internetpräsenz machen oder indem Sie Kontakt mit dem Amt aufnehmen (Kontaktinformationen hier). Im Notfall ist zudem das Auswärtige Amt unter einer Notrufnummer zu erreichen. Diese erfahren Sie ebenfalls auf der Webseite.